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   BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80   

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BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80 (https://dejure.org/1980,1275)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80 (https://dejure.org/1980,1275)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80 (https://dejure.org/1980,1275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstgericht - Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte - Untersuchungsanordnung - Dienstfähigkeit des Richters

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 245
  • NJW 1981, 2011
  • MDR 1981, 227
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Er beschreibt die Zuständigkeit der Landesdienstgerichte nach allgemeiner Ansicht nahezu abschließend; der Landesgesetzgeber kann sie grundsätzlich weder einschränken noch erweitern (vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes - NJW 1977, S. 248; NJW 1981, S. 2011; BVerwGE 50, 11 ; Mühl/Arndt in: Fürst/Finger/Mühl/Niedermaier, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Stand April 1992, Bd. I, Teil 5 T § 78 Rdnr. 1; Gerner/Decker/Kauffmann, Deutsches Richtergesetz, 1963, § 78 Anm. 1; Jung in: Das Deutsche Bundesrecht II B 1 zu § 78; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl., 1974, 3. Bd. A § 78 Anm. 1; Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, 4. Aufl., 1988, § 78 Rdnr. 2).

    Der Landesgesetzgeber kann jedoch den Dienstgerichten über den Wortlaut des § 78 DRiG hinaus solche Verfahren zuweisen, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den dort genannten Verfahren stehen (BGH - Dienstgericht des Bundes, NJW 1977, S. 248; NJW 1981, S. 2011; Mühl/Arndt, a.a.O., § 78 Rdnr. 1; Gerner/Decker/Kauffmann, a.a.O., § 78 Anm. 1; Schmidt-Räntsch, a.a.O., § 78 Rdnr. 2).

    § 71 Abs. 3 DRiG beläßt dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit, den Rechtsweg zu den Richterdienstgerichten auch in Verfahren zu eröffnen, die mit den in § 78 DRiG genannten in einem engen Sachzusammenhang stehen (vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes - NJW 1977, S. 248; NJW 1981, S. 2011; BVerwGE 50, 11 ; Mühl/Arndt in: Fürst/Finger/Mühl/Niedermaier, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht, Stand April 1992, Bd. I, Teil 5 T § 78 Rdnr. 1; Gerner/Decker/Kauffmann, Deutsches Richtergesetz, 1963, § 78 Anm. 1; Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, 4. Aufl., 1988, § 78 Rdnr. 2).

    Die Dienstgerichte mit ihrer besonders geregelten personellen Zusammensetzung (vgl. §§ 61 Abs. 2 und 3, 77 Abs. 2 und 3 DRiG) sind also errichtet worden, um die richterliche Unabhängigkeit, Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit als konstitutive und unverzichtbare Elemente des Richterdienstverhältnisses mit einem besonders wirkungsvollen Schutz zu umgeben (vgl. BVerwGE 67, 222 ; BGH - Dienstgericht des Bundes - BGHZ 90, 41 ; NJW 1977, S. 248 und NJW 1981, S. 2011; Gerner/Decker/Kauffmann, Deutsches Richtergesetz, 1963, § 62 Rdnr. 12).

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eine Aussetzung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, juris Rn. 21, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 78, 245, vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, juris Rn. 29, vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, NJW-RR 1999, 426 Rn. 43 f. und vom 30. Juli 2004 - RiZ(R) 4/04, juris Rn. 27; ebenso Fürst, GKÖD, § 68 DRiG Rn. 1 [Lfg.
  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    (1) Regelungen des Beamtenrechts, denen zufolge der Beamte, der sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung entzieht, so behandelt werden kann, als wäre seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden, finden im Falle einer Verweisung in den Landesrichtergesetzen auch auf Richter Anwendung (BGH, Urteile vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 18] und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245 [juris Rn. 23]).
  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

    Sie beruft sich auf das Urteil vom 14. Oktober 1980 (BGHZ 78, 245), in dem das Dienstgericht des Bundes die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Weisung an einen Richter, sich ärztlich untersuchen zu lassen, den Dienstgerichten vorbehalten hat, weil die Prüfung in engem Sachzusammenhang mit seiner Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stehe und der Zuständigkeitskatalog des § 78 DRiG einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch die Dienstgerichte bezwecke.
  • VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08

    Amtsärztliche Untersuchung; Maßnahme der Dienstaufsicht; Zuständigkeit der

    Das Richterdienstgericht ist unabhängig vom Klagegrund für den Rechtsstreit über die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung als Maßnahme der Dienstaufsicht zuständig, wenn das Landesrecht eine Vorschrift enthält, dass ein Richter bei Nichtbefolgung der Weisung so behandelt werden kann, als sei seine Dienstunfähigkeit festgestellt (wie BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 14.10.1980, RiZ (R) 5/80).

    Die Kammer folgt mit dieser Entscheidung dem Urteil des BGH - Dienstgericht des Bundes - vom 14.10.1980 (RiZ (R) 5/80).

  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung

    Sie beruft sich auf das Urteil vom 14. Oktober 1980 (BGHZ 78, 245), in dem das Dienstgericht des Bundes die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Weisung an einen Richter, sich ärztlich untersuchen zu lassen, den Dienstgerichten vorbehalten hat, weil die Prüfung in engem Sachzusammenhang mit seiner Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stehe und der Zuständigkeitskatalog des § 78 DRiG einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch die Dienstgerichte bezwecke.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08

    Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen;

    Offen bleiben kann, ob der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist oder ob die Prüfung der angefochtenen Maßnahmen kraft Sachzusammenhangs mit der in § 78 Nr. 3d DRiG bzw. § 63 Nr. 3d LRiG der Dienstgerichtsbarkeit übertragenen Entscheidungsbefugnis über die Versetzung eines Richters auf Lebenszeit in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in deren Zuständigkeit fällt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.10.1980 - RiZ (R) 5/80 -, BGHZ 78, 245; siehe auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.10.1997 - 5 O 4010/97 -, NVwZ-RR 1998, 695).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04

    Beamtenrecht - Altersteilzeit für Richter

    Der Landesgesetzgeber kann jedoch mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, die einen möglichst umfassenden Schutz der Unabhängigkeit der Richter durch besondere Richterdienstgerichte sicherstellen soll, dem Dienstgerichtsweg über den Wortlaut des § 78 DRiG hinaus solche Verfahren zuweisen, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den dort genannten Verfahren stehen (Senatsurteile vom 23. August 1976 - RiZ(R) 2/76, BGHZ 67, 159, 161 und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245, 246 sowie BVerfGE 87, 68, 78 f., 86, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 89/89

    Widerrufsbelehrung bei Vorauszahlung; Anwendung des AbzG auf Probeabonnement ohne

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es der - wie ausgeführt auch vorliegend bei der Auslegung zu berücksichtigende - rechtspolitische Zweck des Abzahlungsgesetzes - einschließlich seines § 1 c -, der naheliegenden Gefahr entgegenzuwirken, daß der Betroffene sich unüberlegt mit einer Verpflichtung belastet, die sich nach Dauer und Höhe erst in Zukunft realisiert (BGHZ 67, 389, 392 f. m.w.N.; BGHZ 78, 245, 251).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97

    Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg;

    Das Urteil des BGH vom 14.10.1980 (NJW 1981, 2011), welches das VG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ist durch das zeitlich nachfolgende Urteil des BVerwG vom 9.6.1983 (BVerwGE 67, 222 (227) = NJW 1983, 2589 als überholt anzusehen.
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/94

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand - Wirkung der Rechtskraft

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81

    Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf

  • BGH, 06.07.1984 - RiZ(R) 1/84

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Verlegung eines Termins wegen Krankheit -

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